Mietbedingungen für Stellplätze ab 1. Januar 2019

    1. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit nach Vereinbarung. Er kann danach, von jeder der Parteien, mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    1. Der Mieter hat an jedem Tag, bei Tageslicht, Zugang zum Stellplatz. Zum Tor erhält der Mieter einen Schlüssel. Der Schlüssel ist bei Beendigung des Mietvertrages zurückzugeben.

    2. Auch tagsüber sind zeitweise Hunde auf dem Gelände. Falls Sie Probleme mit dem Umgang von Hunden haben, sprechen Sie uns an, die Hunde werden dann vom Platz genommen.

    3. Arbeiten am Objekt des Mieters sind nur am Stellplatz zulässig, es sei denn der Vermieter gibt eine andere Zustimmung. Der Zutritt zu den Werkstätten des Vermieters ist nicht gestattet.

    4. Der Wohnwagen/Trailer/Boot/Wohnmobil darf auf dem Stellplatz nicht gewaschen werden. Benutzen Sie hierzu einen öffentlichen Waschplatz.

    5. Der Mieter hat das eingestellte Objekt mit Zubehör, gegen alle Schäden, welche es verursachen kann zu versichern. (Haftpflichtversicherung).

    6. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche vom eingestellten Objekt mit Zubehör, von Ihm, von seinen Angehörigen, seinen Ermächtigten, seinen Begleitpersonen u.s.w. verursacht werden.

    7. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden jeder Art, welche am eingestellten Objekt mit Zubehör, dem Mieter, seinen Angehörigen, seinen ermächtigten, seinen Begleitpersonen u.s.w. im Rahmen der Nutzung des Mietvertrages entstehen können.

    8. Der Wohnwagen / Trailer / Wohnmobil ist zugelassen oder ist, jederzeit, zulassungsfähig zu erhalten.

    9. Dieser Mietvertrag umfasst lediglich die Vermietung eines Stellplatzes. Eine Betreuung des eingestellten Objektes erfolgt nicht.

    10. Angehörigen fremder Betriebe ist der Zutritt zum Objekt des Mieters nur im Rahmen von Garantie/Service/Wartungsarbeiten zulässig.

    11. Als Unterlegteile für Räder, Stützrad und Stützen sind nur Holz-oder Metallteile mit einer Dicke von max. 20 mm zulässig. (Mähmaschine)

    12. Sie können den Wohnwagen / Trailer / Boot / Wohnmobil mit Ihnen genehmem Material abdecken. Ein Befestigen der Abdeckung am Boden ist nicht zulässig. (Mähmaschine) Auch darf Ihre Abdeckung nicht mehr als 10 cm breiter als Ihr Wohnwagen / Trailer / Boot / Wohnmobil sein.

    13. Die Abstellplätze sind/werden mit einem Platzschild gekennzeichnet. Das Platzschild ist die Mitte Ihres Stellplatzes.
      Davon ausgenommen sind die Stellplätze 402 - 410. Bei den Stellplätzen 402 - 410 ist das Platzschild das Ende des Wohnwagens / Trailer / Boot / Wohnmobil.

    14. Das Abstellgelände ist mit einem Zaun umgeben. Es ist ein Schiebetor und ein Flügeltor vorhanden. Beide Tore sind gleichschließend. Das Schiebetor ist sehr leichtgängig, öffnen Sie es bitte bis zum Anschlag, dort rastet das Tor etwas ein. Das nicht eingerastete Tor kann vom Wind zugeschoben werden, besonders ärgerlich dann, wenn Sie gerade das Tor mit Ihrem Fahrzeug passieren. Halten Sie beide Tore, auch bei nur kurzem Aufenthalt auf dem Gelände immer geschlossen.

    15. Gerichtsstand ist D 76137 Karlsruhe.

    16. Der Mietzins ist mindestens einen Monat im voraus, bis zum 10. eines jeden Monats, auf eines der im Mietvertrag genannten Konten zu überweisen.

    17. Die Berechnung des Mietzinses erfolgt nach der m² - Zahl laut Fahrzeugschein bzw. nach Aufmass. Formel zur Berechnung: Länge x Breite x € 2,50 + derzeit 19 % Mehrwertsteuer / monatlich.


       

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