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Der Mieter hat
an jedem Tag, bei Tageslicht, Zugang zum Stellplatz. Zum Tor erhält der
Mieter einen Schlüssel. Der Schlüssel ist bei Beendigung des Mietvertrages
zurückzugeben.
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Auch tagsüber
sind zeitweise Hunde auf dem Gelände. Falls Sie Probleme mit dem Umgang
von Hunden haben, sprechen Sie uns an, die Hunde werden dann vom Platz genommen.
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Arbeiten am
Objekt des Mieters sind nur am Stellplatz zulässig, es sei denn der Vermieter
gibt eine andere Zustimmung. Der Zutritt zu den Werkstätten des Vermieters
ist nicht gestattet.
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Der Wohnwagen/Trailer/Boot/Wohnmobil
darf auf dem Stellplatz nicht gewaschen werden. Benutzen Sie hierzu einen
öffentlichen Waschplatz.
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Der Mieter hat
das eingestellte Objekt mit Zubehör, gegen alle Schäden, welche
es verursachen kann zu versichern. (Haftpflichtversicherung).
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Der Mieter haftet
für alle Schäden, welche vom eingestellten Objekt mit Zubehör,
von Ihm, von seinen Angehörigen, seinen Ermächtigten, seinen Begleitpersonen
u.s.w. verursacht werden.
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Der Vermieter
übernimmt keine Haftung für Schäden jeder Art, welche am eingestellten
Objekt mit Zubehör, dem Mieter, seinen Angehörigen, seinen ermächtigten,
seinen Begleitpersonen u.s.w. im Rahmen der Nutzung des Mietvertrages entstehen
können.
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Der Wohnwagen
/ Trailer / Wohnmobil ist zugelassen oder ist, jederzeit, zulassungsfähig
zu erhalten.
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Dieser Mietvertrag
umfasst lediglich die Vermietung eines Stellplatzes. Eine Betreuung des eingestellten
Objektes erfolgt nicht.
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Angehörigen
fremder Betriebe ist der Zutritt zum Objekt des Mieters nur im Rahmen von
Garantie/Service/Wartungsarbeiten zulässig.
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Als Unterlegteile
für Räder, Stützrad und Stützen sind nur Holz-oder Metallteile
mit einer Dicke von max. 20 mm zulässig. (Mähmaschine)
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Sie können
den Wohnwagen / Trailer / Boot / Wohnmobil mit Ihnen genehmem Material abdecken.
Ein Befestigen der Abdeckung am Boden ist nicht zulässig. (Mähmaschine)
Auch darf Ihre Abdeckung nicht mehr als 10 cm breiter als Ihr Wohnwagen /
Trailer / Boot / Wohnmobil sein.
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Die Abstellplätze
sind/werden mit einem Platzschild gekennzeichnet. Das Platzschild ist die
Mitte Ihres Stellplatzes.
Davon ausgenommen sind die Stellplätze 402 - 410. Bei den Stellplätzen
402 - 410 ist das Platzschild das Ende des Wohnwagens / Trailer / Boot / Wohnmobil.
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Das Abstellgelände
ist mit einem Zaun umgeben. Es ist ein Schiebetor und ein Flügeltor vorhanden.
Beide Tore sind gleichschließend. Das Schiebetor ist sehr leichtgängig,
öffnen Sie es bitte bis zum Anschlag, dort rastet das Tor etwas ein.
Das nicht eingerastete Tor kann vom Wind zugeschoben werden, besonders ärgerlich
dann, wenn Sie gerade das Tor mit Ihrem Fahrzeug passieren. Halten Sie beide
Tore, auch bei nur kurzem Aufenthalt auf dem Gelände immer geschlossen.
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Gerichtsstand
ist D 76137 Karlsruhe.
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Der Mietzins
ist mindestens einen Monat im voraus, bis zum 10. eines jeden Monats, auf
eines der im Mietvertrag genannten Konten zu überweisen.
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Die Berechnung
des Mietzinses erfolgt nach der m² - Zahl laut Fahrzeugschein bzw. nach Aufmass.
Formel zur Berechnung: Länge x Breite x € 2,50 + derzeit 19 % Mehrwertsteuer
/ monatlich.